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Präventive Sicherheitsmaßnahmen

Präventive Sicherheitsmaßnahmen können als Vorsichtsmaßnahmen allgemeiner Natur verstanden werden. In diesem Fall benötigen sie keinen konkreten Anlass. Vielmehr gehen solche Maßnahmen von potenziellen Risiken und Gefahren aus, die es zu vermeiden gilt. So gehört Kriminalprävention zu diesen Sicherheitsmaßnahmen. Doch Maßnahmen der Gefahrenabwehr können sich auch gegen konkrete Gefahren richten, wie Angriffe und andere Straftaten, aber auch Brände. Diese potentiellen Gefahren sind dann bereits als akute Bedrohung aufgefallen. In diesem Fall sollten die bisher getroffenen Abwehr- und Sicherungsmaßnahmen überprüft und erweitert werden.

Sicherheitsmaßnahmen

Wenn ein Kaufhaus einen Kaufhausdetektiv in der Modeabteilung einstellt, dann handelt es sich um eine präventive Maßnahme zur Bekämpfung von Kriminalität. Diese Maßnahme soll die Zahl der Ladendiebstähle klein halten und die Sicherheit der Kunden gewährleisten. Sie soll aber auch auf frischer Tat ertappte Ladendiebe dingfest machen. Somit dient der unauffällig agierende Ladendetektiv zwar nicht als Abschreckung, da er verdeckt arbeitet. Aktiv wird der Kaufhausdetektiv nur bei Personen, die sich auffällig verhalten oder verdächtig sind. Spiegel an schlecht einsehbaren Ecken oder Kameras, die den Kassenbereich überwachen, ergänzen diese Präventionsmaßnahme. Die Maßnahmen zur Prävention werden hier ergänzt durch Maßnahmen zur Abwehr und dem Schutz der Opfer. Bei Straftaten wird die Polizei eingeschaltet.

Präventive Sicherheitsmaßnahmen werden gegen einen zu erwartenden Vorfall eingesetzt, der eine hohe Wahrscheinlichkeit hat. Es gibt aber meist keinen konkreten Anlass, der sich gegen eine bestimmte Person oder Organisation richtet. Vielmehr ist es allgemein bekannt, dass Ladendiebstähle heutzutage immer häufiger vorkommen. Sie werden teils bandenmäßig und mit professionellen Strategien ausgeführt. Teils werden solche Taten aus Verzweiflung, Gier oder Langeweile von Einzelpersonen ausgeführt. Gelingt die Abwehr dieser Taten nicht schon im Vorfeld, wird der Ladendetektiv aktiv. Er wäre damit ein Mittelsmann zwischen Prävention und konkreter Maßnahme zum Schutz des Unternehmens.

Ohne präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch offene oder verdeckte Kameras, Ladendetektive und Spiegel, hinter denen ein Beobachter sitzt, kann einem Kaufhaus durch Ladendiebstähle ein beträchtlicher finanzieller Schaden entstehen. Gleiches gilt für jedes andere Unternehmen oder Privathaushalte, zum Beispiel von prominenten Personen. Die getroffenen Präventiv-Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden aufgrund einer Risikoanalyse ermittelt. Sie betreffen sämtliche Bereiche des Unternehmens vom IT-Bereich über die Gebäudesicherung bis hin zu den Mitarbeitern selbst.

Auch im Privathaushalt sind Sicherungsmaßnahmen allgemeiner Natur üblich. Das Haus wird bei Abwesenheit beispielsweise sorgfältig verschlossen. Fenster und Türen werden gesichert. Zeitschaltuhren schalten Lichter an und aus. Große Grundstücke können mit Kameras, Wachhunden, Zäunen, Zugangskontrollen oder Wachpersonal abgesichert werden. All diese Abwehrmaßnahmen erhöhen die Sicherheit. Sie richten sich gegen potenzielle Gefahren und Risiken.

 

Abwehr gegen konkrete Gefahren

Viele der präventiven Sicherheitsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr in größeren Unternehmen übernimmt der Werkschutz. Manchmal entsteht aber eine Situation, in der ein Unternehmer zusätzlich einen Wach- und Sicherheitsdienst oder eine Detektei beauftragt. Damit wird meist auf konkrete Bedrohungen wie Werksspionage, Sabotage, Erpressung oder Unterschlagung im großen Stil reagiert. Professionelle Hilfe ist schon wegen der möglichen Rechtsfolgen wichtig.

Verdeckte Ermittlungen und verschärfte Einlass- und Ausgangskontrollen, nachträgliche IT-Installationen, eine diskrete Überprüfung der Buchführung oder die Überwachung bestimmter Mitarbeiter, die der Unterschlagung verdächtigt werden, dienen der Abwehr einer konkreten Gefahr. Oftmals ist bereits ein Schaden entstanden, wenn das Unternehmen zu solchen Maßnahmen greift. Manchmal genügen selbst regelmäßige Kontrollgänge, Alarmanlagen, Schließsysteme, Wachhunde oder Schutztüren nicht, um für ausreichend Sicherheit und Gefahrenabwehr zu sorgen.

Die Abwehr potenzieller Risiken und Gefahren soll Personen, Werte, Behörden oder Unternehmen vor (weiteren) Schäden bewahren. Um das zu erreichen, müssen alle potenziellen und konkreten Gefahrenbereiche analysiert und mit stimmigen Maßnahmen ausgestattet werden. Diese sind gegebenenfalls regelmäßig neuen Erkenntnissen anzupassen. Veraltete Sicherheitssysteme sowie lückenhafte und unzureichende Schutzmaßnahmen im IT-Bereich sind schon vielen Unternehmen zum Verhängnis geworden.

Hacker können heute beliebige Manipulationen an Computersystemen vornehmen – sogenannte Cyberkriminalität. Sie können Unternehmen lahmlegen. Die getroffenen Sicherheitskonzepte müssen angesichts neuer Technologien und Erkenntnisse regelmäßig überarbeitet werden. Nur legale Schutzmaßnahmen dürfen getroffen werden. Oftmals verzichten Unternehmer wie Behörden aus Kostengründen auf die sinnvollen Maßnahmen. Erfahrungsgemäß zahlt sich das nicht aus. Wo immer die Abwehr lückenhaft ist, wird jemand mit krimineller Energie diese Lücke zu nutzen wissen.


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